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INFOS ZUR ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG
Die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung ist es im Wesentlichen, Kundenunternehmen durch das „Ausleihen“ der eigenen Mitarbeiter gegen ein Entgelt bei der flexiblen Anpassung der Personalressourcen an wechselnde Kapazitätsauslastungen zu unterstützen. Dies betrifft zum Beispiel die Beschaffung, den Einsatz sowie das Management des Personals. Im Unterschied zu klassischen Beschäftigungsformen erbringt der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung dabei nicht bei seinem Arbeitgeber, sondern in dem Kundenunternehmen der Zeitarbeitsfirma. Der Zeitarbeiter und das Kundenunternehmen, in dem dieser seine Tätigkeit ausübt, stehen in keiner vertraglichen Beziehung.
 
In der untenstehenden Abbildung ist die entstehende Dreiecksbeziehung zwischen dem Arbeitnehmer (auch Zeitarbeit- oder Leiharbeitnehmer), der Zeitarbeitsfirma und dem Kundenunternehmen (Entleiher) veranschaulicht.
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